roße Männer haben das Mittelalter geprägt: so ist es heute noch in
vielen Geschichtswerken zu lesen. Sie haben Politik gemacht wie Karl der Große oder
Friedrich Barbarossa, haben Kirche und Religion bestimmt wie Papst Gregor IX., oder die
wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Wirtschaft vorangetrieben.
aben sich die Frauen im Mittelalter denn mit Kindern, Küche, Kirche
begnügt? Gelehrte bezeichneten Frauen als arm im Geiste - also ohne Bildung. War es
tatsächlich so, dass sie nicht Anteil nahmen an Politik und Rechtsprechung, oder etwa der
Kultur?
ach
längerer gezielter Suche stellt sich heraus, dass die Teilhabe der Frauen weitaus
größer gewesen sein muss, als man zunächst erwarten konnte. Ziel ist es, die bislang
vergessene oder verschwiegene Leistung der Frauen des Mittelalters ins
Bewusstsein der
Öffentlichkeit zu rücken und einen Anstoß zu geben.
ragen
wir doch mal nach, bei Frau Magarethe, Frau von Ritter Michael von Ebenheim:
Frage: Kann eine Frau über Vermögen verfügen?
Magarethe: Nein, keine Frau darf selbmündig nach
ihrem freien Gutgefinden leben. Sie befindet sich in der Muntgewalt
entweder des Vaters oder Ehemannes, der das Verfügungsrecht und Nutzungsrecht über das
Vermögen der Frau hat.
Frage: Also hängt alles von der Willkür des
Mannes ab?
M.: Einer willkürlichen Handhabung der Muntgewalt
wirken mehrere Bestimmung der Volksrechte entgegen, was dazu führt das der Widerstand der
Frauen gegen diese Unterdrückung durch den Mann entgegen wirkt. Unterstützt wird sie
durch die Gesetzte Liutprands.
F.: Hat die im 12. Jahrhundert einsetzende
Auflösung der deutschen Stämme und die Einführung des Territotialprinzip Auswirkungen
auf die Stellung der Frau in den Rechtsbüchern?
M.: Die Rechtsbücher gestehen den ledigen Frauen
und den Witwen eine beträchtliche Ausweitung ihrer Handlungs- und Entscheidungsfreiheit
der Zeit der Stammesrechte zu. In privatrechtlicher Hinsicht wird sie den Männern nunmehr
gleichgestellt; sie kann frei über ihren Besitz verfügen. Ein Verwaltungs- und
Nutzungsrecht des Vormundes besteht nicht mehr. Seine Aufgabe beschränken sich weitgehend
auf eine Vertretung der Frau vor Gericht, denn diese darf dort nicht ohne ihren Vormund
erscheinen. Ausnahmen sind z .B. Klagen wegen Vergewaltigung oder gegen den eigenen
Vormund. Grundlage hierfür ist die überragende Bedeutung des Sachsenspiegels.
F.: Wie sieht es mit der politischen Herrschaft
von Frauen aus?
M.: Obgleich die Unterwerfung der Frau unter die Munt des Mannes diese von der Übernahme öffentlicher Ämter
und Funktionen ausschließt, sind Frauen an der Ausübung von Herrschaft beteiligt.
Frühzeitig nahmen Frauen aktiv und z.T. bestimmend am politischen Geschehen teil. Den
historisch folgenreichen Übertritt der Franken vom Heidentum zum RK Christentum schreiben
die Quellen übereinstimmend Chrodechilde, der Ehefrau Chlodwigs l. zu.
Die offizielle Anerkennung der Herrschergattin als
Mitregentin erfolgt dann unter Otto l., dessen zweite Ehefrau Adelheid als consors imperii bezeichnend wurde. Weitere Beispiele sind:
- Statthalterschaft der Mathilde von Quedlinburg (955-999)
- erste Frau mit einem Herzogtum: Agnes von Bayern (um
1025-1077)
- Volle Regierungsgewalt Mathilde (1102-1167).
- Richinza (um 1085 - 1141) Gattin von Lothars von
Supplinburg, vertrat ihren Gemahl vor Hofgericht
Hier wurde unser Gespräch unterbrochen, da Magarethe
ihren häuslichen Pflichten nachkommen mußte. Die Kinderzahl war wegen der hohen
Kindersterblichkeit sehr gering und auch Empfängnisverhütende oder eine Abtreibung
verursachende Mittel waren im Mittelalter durchaus bekannt.
Die Aufzucht und Erziehung der Kinder war in den ersten 7
Jahren überwiegen Aufgabe der Frauen. Mit dem vollendeten 7. Lebensjahr begann die
eigentliche Erziehung und Ausbildung der Kinder, die in den bäuerlichen Schichten im
wesentlichen in einer Erweiter ung der bisher vermittelten arbeitsrelevanten Kenntnisse
bestanden. Aber fragen wir weiter, Magarethe ist zurück.
F.: Wie gestaltete sich die Erziehung der Kinder?
M.: Am besten stillt eine Mutter ihr Kind selbst,
obwohl natürlich in adeligen und reichen bürgerlichen Häusern eine Amme geholt wird.
Neben der Pflege und Ernährung, Laufen und Sprechen lernen, vermitteln wir ihnen
verschiedene Formen des Benehmens und erste religiöse Unterweisungen. Dies wird mit
Strenge durchgeführt, sonst würde das Kind verderben.
F.: Nun interessiert mich besonders die Erziehung
von Mädchen.
M.: Grundsätzlich gibt es für Mädchen zwischen
dem 7. und 14. Lebensjahr drei verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung. Bleibt das
Mädchen zu Hause, wird es von der Mutter erzogen und unterrichtet.
In Adelskreisen wird diese Aufgabe an Erzieherinnen, Zuchtmeisterinnen oder Geistlichen
übertragen. Hier werden die Mädchen nicht nur in die weiblichen Arbeitsbereiche
eingeführt, sondern auch in fremden Sprachen und höfische Literatur. Meistens lernen die
Mädchen zu lesen, seltener zu schreiben.
Mädchen aus wohlhabenden Adelskreisen bleiben nicht zu Hause, sie werden in ein
Nonnenkloster oder Stift zur Ausbildung übergeben.
Nun wollen wir hier fürs erste enden, denn auch die
Schreiberin dieser Zeilen muß sich um die Erziehung ihrer Söhne kümmern, was sie
durchaus freiwillig und gerne macht.
Die Gespräche mit Magarethe werden fortgesetzt und ich
berichte Euch davon.
Seid gegrüßt,
Freifrau Karin
Haselbach
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